In der Sozialpädagogischen Jugendwohngruppe wohnen 7 bis 9 Jugendliche in Einzelzimmern, welche in ihrer persönlichen, psychosozialen und schulischen Entwicklung gefährdet sind und deren Familien nicht genügend Halt in dieser Entwicklungsphase bieten können. Die Jugendwohngruppe steht für Mädchen und Jungen offen. Der zeitlich befristete Aufenthalt der Jugendlichen ermöglicht allen beteiligten Familienmitgliedern, Kraft zu schöpfen und sich neu zu orientieren.
Alltagsbewältigung und Alltagsgestaltung sind ein zentrales Leistungsmerkmal der Wohngruppe. Die Wohngemeinschaft bietet den Jugendlichen Sicherheit und Schutz, sie lernen respektvollen Umgang mit anderen, lernen den Umgang mit Nähe und Distanz und gewinnen Vertrauen und Stabilität. Das Leben in der Wohngruppe stellt ein vielseitiges und anspruchsvolles Umfeld zum Einüben von sozialen Kompetenzen dar. Die Jugendlichen erleben Halt und Orientierung durch verbindliche Strukturen. Sie übernehmen Aufgaben zur Bewältigung des Alltages wie Reinigung und Gestaltung ihres Zimmers, Instandhaltung von Haus und Garten, Kochen oder Waschen ihrer Kleider.
Die oft stark belastete Beziehung zu den Eltern soll durch regelmässig Elterngespräche und Elternkontakte entlastet werden. Die Jugendlichen verbringen an den Wochenenden regelmässig Zeit bei ihren Eltern, um eine eventuelle Rückführung zu erproben.
Neben einem geregelten Tagesablauf, der durch individuell angepasste Wochenpläne ergänzt wird, gibt es verbindliche Gruppengespräche wie die wöchentliche Hausversammlung, therapeutische Freizeitprogramme oder erlebnispädagogische Programme. Die Jugendlichen besuchen eine öffentliche Schule oder absolvieren eine berufliche Ausbildung.
Die Aufenthaltsdauer orientiert sich an den Bedürfnissen der Jugendlichen sowie an der Tragfähigkeit der Familien. Nach Absprache sind auch flexible Aufenthaltsvereinbarungen möglich. Wichtige Ziele sind das Erlernen und die Übernahme von Verantwortung innerhalb einer Gemeinschaft und gegenüber einzelner Personen sowie die Befähigung zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung bzw. die Rückführung in die Familie.
Die inhaltliche Arbeit der Jugendwohngruppe ist lösungs- und ressourcenorientiert und von gegenseitiger Wertschätzung auf allen Ebenen geprägt. Als theoretischer Hintergrund dient der systemische Ansatz. Wir arbeiten nach der Methodik der Kompetenzorientierung nach Kitty Cassée.
Der stationäre Aufenthalt verläuft in drei Phasen:
Eintrittsphase - Sozialpädagogische Diagnostik
Probleme und mögliche Lösungswege werden geortet. Die Eltern werden einbezogen durch Gespräche und Interaktionsphasen. In der Regel dauert die Diagnosephase 10-12 Wochen. Spätestens nach dieser Zeit ist die Anschlusslösung formuliert und das weitere Vorgehen (Intervention) geplant.
Intervention
Jede Entscheidung und Intervention wird auf die umfassenden Ergebnisse aus der Diagnostik-Phase abgestützt, es wird sorgfältig erwogen, inwiefern und mit welchem Entwicklungsfokus die Platzierung eines Kindes/Jugendlichen gerechtfertigt erscheint. Gleichzeitig sind der Einbezug und die Begleitung der Eltern während des Aufenthalts ihres Kindes zwingend.
Gemeinsam werden konkrete Handlungsziele definiert und verfolgt.
Austrittsphase
Dem Austritt aus dem stationären Setting wird am Ende der Interventionsphase eine besondere Bedeutung zugeschrieben. Neue Aufgaben stehen an, welche verunsichern und Angst bereiten können. Kinder, Jugendliche und allenfalls Eltern brauchen in dieser Phase nochmals intensive Begleitung. Die Austrittsphase ist auf unterschiedliche Szenarien ausgerichtet:
- zurück nach Hause
- in eine andere Einrichtung, Aussenwohnung/Pflegefamilie
- Bezug einer eigenen Wohnung
In engem Kontakt mit der zuweisenden Behörde wird der Austritt geplant, nötige Anschlussmassnahmen werden eingeleitet.
Nachbetreuung
Im Rahmen der ambulanten Nachbetreuung werden die Kinder und Jugendlichen nach Entlassung in die Selbstständigkeit noch für eine gewisse Zeit begleitet und in ihren Entwicklungsaufgaben unterstützt.
Anmeldung
Eltern, Jugendliche oder Fachpersonen, die sich für das Angebot der JWG interessieren, können sich direkt an die Jugendwohngruppe T +423 235 01 15 oder an die zuweisende Stelle (in der Regel ist dies der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste in Schaan, T +423 236 72 72) wenden.